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CareLit · DOI-Nachweis · Orthopädie und Unfallchirurgie - Mitteilungen und Nachrichten

Die Haftpflichtversicherung für Praxisvertreter

Funk-Gruppe · Orthopädie und Unfallchirurgie - Mitteilungen und Nachrichten · Ausgabe 02/2014 · S. 190-191

DOI 10.1055/s-0034-1374563

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenFunk-Gruppe
ZeitschriftOrthopädie und Unfallchirurgie - Mitteilungen und Nachrichten
Ausgabe02/2014
Jahrgang / SeitenJg. 03 · S. 190-191

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Die Berufshaftpflichtversicherung eines Arztes, der eine vorübergehende, nicht auf Dauer angelegte Vertretung eines niedergelassenen Kollegen übernimmt (Praxisvertretung), erweist sich oft als problematisch, insbesondere, wenn der Vertreter nicht selbst niedergelassen ist. Eine Berufshaftpflichtversicherung eines ansonsten im Anstellungsverhältnis tätigen Arztes, der als (freiberuflicher) Vertreter arbeitet, besteht…

Zitieren

Zitierempfehlung

Funk-Gruppe (2014) Die Haftpflichtversicherung für Praxisvertreter. Orthopädie und Unfallchirurgie - Mitteilungen und Nachrichten, 03 (02), 190-191. https://doi.org/10.1055/s-0034-1374563

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