CareLit · DOI-Nachweis · Krankenhaushygiene up2date
Was darf bei MRE ohne Einwilligung des Patienten offengelegt werden: Nur Maßnahmen oder auch Diagnosen?
DOI 10.1055/s-0034-1377334
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenGünther-Aschenbrenner, M.
ZeitschriftKrankenhaushygiene up2date
Ausgabe2/2014
Jahrgang / SeitenJg. 09 · S. 78 bis 81
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Wird ein Patient, der an einem multiresistenten Erreger erkrankt ist, von einem Krankenhaus in ein Pflegeheim verlegt, nach Hause entlassen und zur Weiterbehandlung an den Hausarzt verwiesen oder mit dem Krankentransport in ein anderes Krankenhaus gebracht, werden diese Personen bzw. Einrichtungen meist vorab über die Infektion oder Kolonisation des Patienten mit dem multiresistenten Erreger informiert, um im Einzel…
Zitieren
Zitierempfehlung
Günther-Aschenbrenner, M (2014) Was darf bei MRE ohne Einwilligung des Patienten offengelegt werden: Nur Maßnahmen oder auch Diagnosen?. Krankenhaushygiene up2date, 09 (2), 78 bis 81. https://doi.org/10.1055/s-0034-1377334
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