CareLit · DOI-Nachweis · Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift
Im Paragrafendschungel
DOI 10.1055/s-0034-1383541
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenFritz, S.
ZeitschriftDeutsche Heilpraktiker-Zeitschrift
Ausgabe3/2014
Jahrgang / SeitenJg. 9 · S. 64 bis 68
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Wenn Sie als Heilpraktiker für sich werben wollen, müssen Sie die entsprechenden Verbote und Gebote im Heilmittelwerbegesetz beachten. Vor allem § 3 und § 11 HWG sind für Sie relevant: § 3 regelt die Unzulässigkeit irreführender Werbung, § 11 bezieht sich auf Werbemaßnahmen außerhalb der Fachkreise. Bezüglich § 11 sollten Sie auch die Neuerungen beachten, die im Oktober 2012 in Kraft getreten sind.
Zitieren
Zitierempfehlung
Fritz, S (2014) Im Paragrafendschungel. Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift, 9 (3), 64 bis 68. https://doi.org/10.1055/s-0034-1383541
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