CareLit · DOI-Nachweis · Ernährung & Medizin
Die Lebensmittelinformationsverordnung zur Allergenkennzeichnung loser Waren: Was bedeutet sie für die Praxis?
DOI 10.1055/s-0034-1384346
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenSabine Poschwatta-Rupp
ZeitschriftErnährung & Medizin
Ausgabe1/2015
Jahrgang / SeitenJg. 30 · S. 30 bis 32
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Seit 13. 12. 2014 ist die Umsetzung der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) verpflichtend. Ernährungsfachkräfte in der Gemeinschaftsverpflegung, bei Herstellern und in der Beratung sind gefordert. Speisepläne z. B. müssen eine korrekte Allergenkennzeichnung enthalten. Worauf zu achten ist und warum eine schriftliche Dokumentation auch bei mündlichen Auskünften erforderlich ist, zeigt dieser Beitrag. Literatur…
Zitieren
Zitierempfehlung
Sabine Poschwatta-Rupp (2015) Die Lebensmittelinformationsverordnung zur Allergenkennzeichnung loser Waren: Was bedeutet sie für die Praxis?. Ernährung & Medizin, 30 (1), 30 bis 32. https://doi.org/10.1055/s-0034-1384346
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