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CareLit · DOI-Nachweis · Ernährung & Medizin

Die Lebensmittelinformationsverordnung zur Allergenkennzeichnung loser Waren: Was bedeutet sie für die Praxis?

Sabine Poschwatta-Rupp · Ernährung & Medizin · Ausgabe 1/2015 · S. 30 bis 32

DOI 10.1055/s-0034-1384346

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenSabine Poschwatta-Rupp
ZeitschriftErnährung & Medizin
Ausgabe1/2015
Jahrgang / SeitenJg. 30 · S. 30 bis 32

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Seit 13. 12. 2014 ist die Umsetzung der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) verpflichtend. Ernährungsfachkräfte in der Gemeinschaftsverpflegung, bei Herstellern und in der Beratung sind gefordert. Speisepläne z. B. müssen eine korrekte Allergenkennzeichnung enthalten. Worauf zu achten ist und warum eine schriftliche Dokumentation auch bei mündlichen Auskünften erforderlich ist, zeigt dieser Beitrag. Literatur…

Zitieren

Zitierempfehlung

Sabine Poschwatta-Rupp (2015) Die Lebensmittelinformationsverordnung zur Allergenkennzeichnung loser Waren: Was bedeutet sie für die Praxis?. Ernährung & Medizin, 30 (1), 30 bis 32. https://doi.org/10.1055/s-0034-1384346

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