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CareLit · DOI-Nachweis · Der Klinikarzt

Chefarzt darf außerordentlich kündigen – Nicht genügend Personal zur Verfügung gestellt

Isabel Häser · Der Klinikarzt · Ausgabe 07/08/2014 · S. 340-341

DOI 10.1055/s-0034-1393683

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenIsabel Häser
ZeitschriftDer Klinikarzt
Ausgabe07/08/2014
Jahrgang / SeitenJg. 43 · S. 340-341

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (Urteil vom 11.10.2013, Az.: 12 Sa 15/13) kann die außerordentliche Eigenkündigung eines leitenden Krankenhausarztes begründet sein, wenn ihm der Krankenhausträger entgegen seinen vertraglichen Verpflichtungen trotz Abmahnung kein ausreichendes nichtärztliches Personal zur Verfügung stellt.

Zitieren

Zitierempfehlung

Isabel Häser (2014) Chefarzt darf außerordentlich kündigen – Nicht genügend Personal zur Verfügung gestellt. Der Klinikarzt, 43 (07/08), 340-341. https://doi.org/10.1055/s-0034-1393683

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