CareLit · DOI-Nachweis · Der Klinikarzt
Chefarzt darf außerordentlich kündigen – Nicht genügend Personal zur Verfügung gestellt
DOI 10.1055/s-0034-1393683
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenIsabel Häser
ZeitschriftDer Klinikarzt
Ausgabe07/08/2014
Jahrgang / SeitenJg. 43 · S. 340-341
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (Urteil vom 11.10.2013, Az.: 12 Sa 15/13) kann die außerordentliche Eigenkündigung eines leitenden Krankenhausarztes begründet sein, wenn ihm der Krankenhausträger entgegen seinen vertraglichen Verpflichtungen trotz Abmahnung kein ausreichendes nichtärztliches Personal zur Verfügung stellt.
Zitieren
Zitierempfehlung
Isabel Häser (2014) Chefarzt darf außerordentlich kündigen – Nicht genügend Personal zur Verfügung gestellt. Der Klinikarzt, 43 (07/08), 340-341. https://doi.org/10.1055/s-0034-1393683
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