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CareLit · DOI-Nachweis · JuKiP - Ihr Fachmagazin für Gesundheits- und Kinderkrankenpflege

Rechtsticker

Weimer, T. · JuKiP - Ihr Fachmagazin für Gesundheits- und Kinderkrankenpflege · Ausgabe 5/2014 · S. 199 bis 199

DOI 10.1055/s-0034-1393862

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenWeimer, T.
ZeitschriftJuKiP - Ihr Fachmagazin für Gesundheits- und Kinderkrankenpflege
Ausgabe5/2014
Jahrgang / SeitenJg. 03 · S. 199 bis 199

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Das Bundesarbeitsgericht urteilt, dass eine Krankenschwester, die eigentlich vertraglich zu Schichtdienst und somit auch zu Nachdiensten verpflichtet ist, nicht arbeitsunfähig erkrankt ist, wenn sie keine Nachtdienste mehr leisten kann. Hauptargument des BSG ist, dass der Nachtdienst auch ohne die Klägerin ohne Probleme aufrechtzuerhalten sei, sodass der Arbeitgeber auf die besonderen Wünsche nach billigem Ermessen…

Zitieren

Zitierempfehlung

Weimer, T (2014) Rechtsticker. JuKiP - Ihr Fachmagazin für Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, 03 (5), 199 bis 199. https://doi.org/10.1055/s-0034-1393862

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