CareLit · DOI-Nachweis · JuKiP - Ihr Fachmagazin für Gesundheits- und Kinderkrankenpflege
Rechtsticker
DOI 10.1055/s-0034-1393862
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenWeimer, T.
ZeitschriftJuKiP - Ihr Fachmagazin für Gesundheits- und Kinderkrankenpflege
Ausgabe5/2014
Jahrgang / SeitenJg. 03 · S. 199 bis 199
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Das Bundesarbeitsgericht urteilt, dass eine Krankenschwester, die eigentlich vertraglich zu Schichtdienst und somit auch zu Nachdiensten verpflichtet ist, nicht arbeitsunfähig erkrankt ist, wenn sie keine Nachtdienste mehr leisten kann. Hauptargument des BSG ist, dass der Nachtdienst auch ohne die Klägerin ohne Probleme aufrechtzuerhalten sei, sodass der Arbeitgeber auf die besonderen Wünsche nach billigem Ermessen…
Zitieren
Zitierempfehlung
Weimer, T (2014) Rechtsticker. JuKiP - Ihr Fachmagazin für Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, 03 (5), 199 bis 199. https://doi.org/10.1055/s-0034-1393862
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