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CareLit · DOI-Nachweis · intensiv

Rechtsticker

Weimer, T. · intensiv · Ausgabe 6/2014 · S. 295 bis 295

DOI 10.1055/s-0034-1395427

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenWeimer, T.
Zeitschriftintensiv
Ausgabe6/2014
Jahrgang / SeitenJg. 8 · S. 295 bis 295

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Das Bundesarbeitsgericht urteilt, dass eine Krankenschwester, die eigentlich vertraglich zu Schichtdienst und somit auch zu Nachdiensten verpflichtet ist, nicht arbeitsunfähig erkrankt ist, wenn sie keine Nachtdienste mehr leisten kann. Hauptargument des BSG ist, dass der Nachtdienst auch ohne die Klägerin ohne Probleme aufrechtzuerhalten sei, sodass der Arbeitgeber auf die besonderen Wünsche nach billigem Ermessen…

Zitieren

Zitierempfehlung

Weimer, T (2014) Rechtsticker. intensiv, 8 (6), 295 bis 295. https://doi.org/10.1055/s-0034-1395427

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