CareLit · DOI-Nachweis · ergopraxis
Wer haftet, wenn ein Patient in einer Fortbildung Schaden nimmt?
DOI 10.1055/s-0034-1399780
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenGroteloh, P.
Zeitschriftergopraxis
Ausgabe1/2015
Jahrgang / SeitenJg. 8 · S. 52 bis 52
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
»In unseren Fortbildungskursen laden wir Patienten für Demonstrationszwecke ein. Diese haben in der Regel kein Rezept oder nur eine Verordnung für die Praxis, in der sie behandelt werden. Sollte es nun in einem Kurs Komplikationen geben und der Patient Schaden nehmen – wie sähe dann die rechtliche Lage aus? Wer haftet dafür?« Fortbildungsanbieterin aus Baden-Württemberg
Zitieren
Zitierempfehlung
Groteloh, P (2015) Wer haftet, wenn ein Patient in einer Fortbildung Schaden nimmt?. ergopraxis, 8 (1), 52 bis 52. https://doi.org/10.1055/s-0034-1399780
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