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CareLit · DOI-Nachweis · ergopraxis

Wer haftet, wenn ein Patient in einer Fortbildung Schaden nimmt?

Groteloh, P. · ergopraxis · Ausgabe 1/2015 · S. 52 bis 52

DOI 10.1055/s-0034-1399780

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenGroteloh, P.
Zeitschriftergopraxis
Ausgabe1/2015
Jahrgang / SeitenJg. 8 · S. 52 bis 52

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

»In unseren Fortbildungskursen laden wir Patienten für Demonstrationszwecke ein. Diese haben in der Regel kein Rezept oder nur eine Verordnung für die Praxis, in der sie behandelt werden. Sollte es nun in einem Kurs Komplikationen geben und der Patient Schaden nehmen – wie sähe dann die rechtliche Lage aus? Wer haftet dafür?« Fortbildungsanbieterin aus Baden-Württemberg

Zitieren

Zitierempfehlung

Groteloh, P (2015) Wer haftet, wenn ein Patient in einer Fortbildung Schaden nimmt?. ergopraxis, 8 (1), 52 bis 52. https://doi.org/10.1055/s-0034-1399780

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