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CareLit · DOI-Nachweis · Das Gesundheitswesen

Erfolgreiche Gesetzesänderung: Meldedaten werden vom Gesundheitsamt schneller an das Robert Koch-Institut übermittelt

Schumacher, J.; Schumacher, D.; Salmon, M.; Diercke, M.; Czogiel, I.; Claus, H.; Gilsdorf, A. · Das Gesundheitswesen · Ausgabe 4/2015 · S. 1 bis 1

DOI 10.1055/s-0035-1546919

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenSchumacher, J.; Schumacher, D.; Salmon, M.; Diercke, M.; Czogiel, I.; Claus, H.; Gilsdorf, A.
ZeitschriftDas Gesundheitswesen
Ausgabe4/2015
Jahrgang / SeitenJg. 77 · S. 1 bis 1

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Die zeitnahe Übermittlung von Meldedaten gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) von den Gesundheitsämtern (GÄ) über die zuständigen Landesbehörden ans Robert Koch-Institut ist, neben einer zeitnahen Meldung, bedeutsam für die überregionale Ausbruchserkennung. Durch die Änderung des IfSG am 29.3.2013 wurde die Übermittlungsfrist von zwei Wochen auf zwei Arbeitstage verkürzt. Wir verglichen die Übermittlungszeiten vor un…

Zitieren

Zitierempfehlung

Schumacher, J.; Schumacher, D.; Salmon, M.; Diercke, M.; Czogiel, I.; Claus, H.; Gilsdorf, A (2015) Erfolgreiche Gesetzesänderung: Meldedaten werden vom Gesundheitsamt schneller an das Robert Koch-Institut übermittelt. Das Gesundheitswesen, 77 (4), 1 bis 1. https://doi.org/10.1055/s-0035-1546919

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