CareLit · DOI-Nachweis · Das Gesundheitswesen
Erfolgreiche Gesetzesänderung: Meldedaten werden vom Gesundheitsamt schneller an das Robert Koch-Institut übermittelt
DOI 10.1055/s-0035-1546919
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenSchumacher, J.; Schumacher, D.; Salmon, M.; Diercke, M.; Czogiel, I.; Claus, H.; Gilsdorf, A.
ZeitschriftDas Gesundheitswesen
Ausgabe4/2015
Jahrgang / SeitenJg. 77 · S. 1 bis 1
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Die zeitnahe Übermittlung von Meldedaten gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) von den Gesundheitsämtern (GÄ) über die zuständigen Landesbehörden ans Robert Koch-Institut ist, neben einer zeitnahen Meldung, bedeutsam für die überregionale Ausbruchserkennung. Durch die Änderung des IfSG am 29.3.2013 wurde die Übermittlungsfrist von zwei Wochen auf zwei Arbeitstage verkürzt. Wir verglichen die Übermittlungszeiten vor un…
Zitieren
Zitierempfehlung
Schumacher, J.; Schumacher, D.; Salmon, M.; Diercke, M.; Czogiel, I.; Claus, H.; Gilsdorf, A (2015) Erfolgreiche Gesetzesänderung: Meldedaten werden vom Gesundheitsamt schneller an das Robert Koch-Institut übermittelt. Das Gesundheitswesen, 77 (4), 1 bis 1. https://doi.org/10.1055/s-0035-1546919
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