CareLit · DOI-Nachweis · Der Klinikarzt
Zwischenruf – Verzicht auf gesetzliche Regelung zum assistierten Suizid
DOI 10.1055/s-0035-1558439
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenThomas Klie, Andreas Kruse
ZeitschriftDer Klinikarzt
Ausgabe06/2015
Jahrgang / SeitenJg. 44 · S. 272-273
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Bei einem assistierten Suizid, das heißt der „Beihilfe zur Selbsttötung“, nimmt der Sterbewillige selbstständig eine Substanz zur Selbsttötung ein. Diese kann ihm von einem Angehörigen oder nahestehenden Menschen, einem Arzt oder Sterbehelfer zur Verfügung gestellt werden. In Deutschland ist die Beihilfe zur Selbsttötung vom Grundsatz her nicht strafbar. Die ärztliche Musterberufsordnung der Bundesärztekammer verbie…
Zitieren
Zitierempfehlung
Thomas Klie, Andreas Kruse (2015) Zwischenruf – Verzicht auf gesetzliche Regelung zum assistierten Suizid. Der Klinikarzt, 44 (06), 272-273. https://doi.org/10.1055/s-0035-1558439
Mit CareLit weiterarbeiten