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CareLit · DOI-Nachweis · Der Klinikarzt

Zwischenruf – Verzicht auf gesetzliche Regelung zum assistierten Suizid

Thomas Klie, Andreas Kruse · Der Klinikarzt · Ausgabe 06/2015 · S. 272-273

DOI 10.1055/s-0035-1558439

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenThomas Klie, Andreas Kruse
ZeitschriftDer Klinikarzt
Ausgabe06/2015
Jahrgang / SeitenJg. 44 · S. 272-273

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Bei einem assistierten Suizid, das heißt der „Beihilfe zur Selbsttötung“, nimmt der Sterbewillige selbstständig eine Substanz zur Selbsttötung ein. Diese kann ihm von einem Angehörigen oder nahestehenden Menschen, einem Arzt oder Sterbehelfer zur Verfügung gestellt werden. In Deutschland ist die Beihilfe zur Selbsttötung vom Grundsatz her nicht strafbar. Die ärztliche Musterberufsordnung der Bundesärztekammer verbie…

Zitieren

Zitierempfehlung

Thomas Klie, Andreas Kruse (2015) Zwischenruf – Verzicht auf gesetzliche Regelung zum assistierten Suizid. Der Klinikarzt, 44 (06), 272-273. https://doi.org/10.1055/s-0035-1558439

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