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CareLit · DOI-Nachweis · Das Gesundheitswesen

Wenn sich Wasserversorger und Gesundheitsamt vor dem Verwaltungsgericht treffen – Was passiert krisenkommunikativ, wenn es zwischen WVU und Gesundheitsamt nicht mehr rund läuft?

Körber, H. · Das Gesundheitswesen · Ausgabe 8/09/2015 · S. 1 bis 1

DOI 10.1055/s-0035-1563036

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenKörber, H.
ZeitschriftDas Gesundheitswesen
Ausgabe8/09/2015
Jahrgang / SeitenJg. 77 · S. 1 bis 1

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Die Trinkwasserverordnung-TrinkwV 2001 soll die Gesundheit des Verbrauchers vor nachteiligen Einflüssen durch Wasser für den menschlichen Gebrauch schützen und fordert deshalb für dieses die Einhaltung allgemeiner, mikrobiologischer und chemischer Anforderungen. Werden z.B. Grenzwerte für chemische Stoffe nicht eingehalten, darf das Gesundheitsamt nur befristet und insbesondere unter der Voraussetzung, dass mit der…

Zitieren

Zitierempfehlung

Körber, H (2015) Wenn sich Wasserversorger und Gesundheitsamt vor dem Verwaltungsgericht treffen – Was passiert krisenkommunikativ, wenn es zwischen WVU und Gesundheitsamt nicht mehr rund läuft?. Das Gesundheitswesen, 77 (8/09), 1 bis 1. https://doi.org/10.1055/s-0035-1563036

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