CareLit · DOI-Nachweis · Das Gesundheitswesen
Wenn sich Wasserversorger und Gesundheitsamt vor dem Verwaltungsgericht treffen – Was passiert krisenkommunikativ, wenn es zwischen WVU und Gesundheitsamt nicht mehr rund läuft?
DOI 10.1055/s-0035-1563036
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenKörber, H.
ZeitschriftDas Gesundheitswesen
Ausgabe8/09/2015
Jahrgang / SeitenJg. 77 · S. 1 bis 1
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Die Trinkwasserverordnung-TrinkwV 2001 soll die Gesundheit des Verbrauchers vor nachteiligen Einflüssen durch Wasser für den menschlichen Gebrauch schützen und fordert deshalb für dieses die Einhaltung allgemeiner, mikrobiologischer und chemischer Anforderungen. Werden z.B. Grenzwerte für chemische Stoffe nicht eingehalten, darf das Gesundheitsamt nur befristet und insbesondere unter der Voraussetzung, dass mit der…
Zitieren
Zitierempfehlung
Körber, H (2015) Wenn sich Wasserversorger und Gesundheitsamt vor dem Verwaltungsgericht treffen – Was passiert krisenkommunikativ, wenn es zwischen WVU und Gesundheitsamt nicht mehr rund läuft?. Das Gesundheitswesen, 77 (8/09), 1 bis 1. https://doi.org/10.1055/s-0035-1563036
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