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CareLit · DOI-Nachweis · ergopraxis

Wer muss bei Terminausfall zahlen?

Bossow, K. · ergopraxis · Ausgabe 9/2015 · S. 47 bis 47

DOI 10.1055/s-0035-1564357

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenBossow, K.
Zeitschriftergopraxis
Ausgabe9/2015
Jahrgang / SeitenJg. 8 · S. 47 bis 47

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

» Kürzlich meinte ein Dozent, dass Therapeuten keine Ausfallrechnung an Patienten stellen dürften. Zwischen Leistungserbringern und gesetzlich Versicherten gelte das Sachleistungsprinzip. Laut Rahmenverträgen sei eine direkte Bezahlung vom Patienten an den Leistungserbringer ausgeschlossen. Eine Ausfallrechnung sei dennoch möglich. Allerdings müsste sie direkt an die Krankenkasse gehen. Stimmt das? « Michael Schiewa…

Zitieren

Zitierempfehlung

Bossow, K (2015) Wer muss bei Terminausfall zahlen?. ergopraxis, 8 (9), 47 bis 47. https://doi.org/10.1055/s-0035-1564357

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