CareLit · DOI-Nachweis · ergopraxis
Wer muss bei Terminausfall zahlen?
DOI 10.1055/s-0035-1564357
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenBossow, K.
Zeitschriftergopraxis
Ausgabe9/2015
Jahrgang / SeitenJg. 8 · S. 47 bis 47
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
» Kürzlich meinte ein Dozent, dass Therapeuten keine Ausfallrechnung an Patienten stellen dürften. Zwischen Leistungserbringern und gesetzlich Versicherten gelte das Sachleistungsprinzip. Laut Rahmenverträgen sei eine direkte Bezahlung vom Patienten an den Leistungserbringer ausgeschlossen. Eine Ausfallrechnung sei dennoch möglich. Allerdings müsste sie direkt an die Krankenkasse gehen. Stimmt das? « Michael Schiewa…
Zitieren
Zitierempfehlung
Bossow, K (2015) Wer muss bei Terminausfall zahlen?. ergopraxis, 8 (9), 47 bis 47. https://doi.org/10.1055/s-0035-1564357
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