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CareLit · DOI-Nachweis · kma - Klinik Management aktuell

Haschisch-Besitz auch bei Morbus-Crohn verboten

N.N. · kma - Klinik Management aktuell · Ausgabe 3/2016 · S. 7 bis 7

DOI 10.1055/s-0036-1572614

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenN.N.
Zeitschriftkma - Klinik Management aktuell
Ausgabe3/2016
Jahrgang / SeitenJg. 9 · S. 7 bis 7

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Der Besitz von Haschisch ist in Deutschland auch für Personen mit Morbus Crohn illegal. Trotz der medizinischen Anwendung von Cannabis zur Linderung von Symptomen bei dieser Erkrankung bleibt der Besitz von Haschisch rechtlich unzulässig. Die Gesetzgebung sieht vor, dass nur bestimmte Formen von Cannabis, die als Arzneimittel zugelassen sind, legal verwendet werden dürfen. Patienten müssen dafür eine ärztliche Versc…

Zitieren

Zitierempfehlung

N.N (2016) Haschisch-Besitz auch bei Morbus-Crohn verboten. kma - Klinik Management aktuell, 9 (3), 7 bis 7. https://doi.org/10.1055/s-0036-1572614

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