CareLit · DOI-Nachweis · kma - Klinik Management aktuell
Haschisch-Besitz auch bei Morbus-Crohn verboten
DOI 10.1055/s-0036-1572614
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenN.N.
Zeitschriftkma - Klinik Management aktuell
Ausgabe3/2016
Jahrgang / SeitenJg. 9 · S. 7 bis 7
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Der Besitz von Haschisch ist in Deutschland auch für Personen mit Morbus Crohn illegal. Trotz der medizinischen Anwendung von Cannabis zur Linderung von Symptomen bei dieser Erkrankung bleibt der Besitz von Haschisch rechtlich unzulässig. Die Gesetzgebung sieht vor, dass nur bestimmte Formen von Cannabis, die als Arzneimittel zugelassen sind, legal verwendet werden dürfen. Patienten müssen dafür eine ärztliche Versc…
Zitieren
Zitierempfehlung
N.N (2016) Haschisch-Besitz auch bei Morbus-Crohn verboten. kma - Klinik Management aktuell, 9 (3), 7 bis 7. https://doi.org/10.1055/s-0036-1572614
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