CareLit · DOI-Nachweis · Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift
Speziallaborleistungen: Für Heilpraktiker zulässig?
DOI 10.1055/s-0036-1582163
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenRommelfanger, U.
ZeitschriftDeutsche Heilpraktiker-Zeitschrift
Ausgabe2/2016
Jahrgang / SeitenJg. 11 · S. 72 bis 74
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Laborleistungen zählen zum Standardrepertoire der Naturheilpraxis, sind jedoch nur für Ärzte explizit juristisch geregelt, zuletzt in der 4. Änderungsverordnung der GOÄ. Aus der Rechtsprechung lässt sich gleichwohl folgern, dass Laborleistungen einschließlich Speziallabor nach Abschnitt MIII und MIV GOÄ von Heilpraktikern beauftragt werden dürfen. Hierbei sind in der Abrechnung regelmäßig nur solche Leistungen als e…
Zitieren
Zitierempfehlung
Rommelfanger, U (2016) Speziallaborleistungen: Für Heilpraktiker zulässig?. Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift, 11 (2), 72 bis 74. https://doi.org/10.1055/s-0036-1582163
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