CareLit · DOI-Nachweis · Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift
Speziallaborleistungen: Für Heilpraktiker zulässig?
DOI 10.1055/s-0036-1584260
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenRommelfanger, U.
ZeitschriftDeutsche Heilpraktiker-Zeitschrift
Ausgabe3/2016
Jahrgang / SeitenJg. 11 · S. 75 bis 78
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Die Abrechnung von Laborleistungen ist für Ärzte durch die GOÄ geklärt. Eine explizite Regelung für Heilpraktiker fehlt. Daher ist grundsätzlich auch für sie die GOÄ als Maßstab analog anwendbar. Heilpraktiker beauftragen für die Durchführung von Laboruntersuchungen medizinisches Personal, das bei MIII- und MIV-Leistungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen muss. Bei Fremdleistungen sollten nur die tatsächlic…
Zitieren
Zitierempfehlung
Rommelfanger, U (2016) Speziallaborleistungen: Für Heilpraktiker zulässig?. Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift, 11 (3), 75 bis 78. https://doi.org/10.1055/s-0036-1584260
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