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CareLit · DOI-Nachweis · Das Gesundheitswesen

Werden verhältnispräventive Maßnahmen auch tatsächlich umgesetzt? Das Beispiel der UV-Schutzverordnung

Schneider, S.; Diehl, K.; Greinert, R.; Breitbart, E.; Görig, T. · Das Gesundheitswesen · Ausgabe 8/09/2016 · S. 1 bis 1

DOI 10.1055/s-0036-1586528

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenSchneider, S.; Diehl, K.; Greinert, R.; Breitbart, E.; Görig, T.
ZeitschriftDas Gesundheitswesen
Ausgabe8/09/2016
Jahrgang / SeitenJg. 78 · S. 1 bis 1

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Hintergrund: Zum 01. November 2012 trat in Deutschland die „Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung“ in Kraft (1). Diese auch als „UV-Schutzverordnung“ (UVSV) bezeichnete verhältnispräventive Maßnahme umfasst detaillierte Vorschriften zur Beratung von Sonnenstudio-Besuchern. Ziel der Fragestellung: Das Ziel unserer bundesweit repräsentativen Studie war, die Umsetzung dies…

Zitieren

Zitierempfehlung

Schneider, S.; Diehl, K.; Greinert, R.; Breitbart, E.; Görig, T (2016) Werden verhältnispräventive Maßnahmen auch tatsächlich umgesetzt? Das Beispiel der UV-Schutzverordnung. Das Gesundheitswesen, 78 (8/09), 1 bis 1. https://doi.org/10.1055/s-0036-1586528

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