CareLit · DOI-Nachweis · Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift
Freie Musik
DOI 10.1055/s-0036-1588053
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenFritz, S.
ZeitschriftDeutsche Heilpraktiker-Zeitschrift
Ausgabe5/2016
Jahrgang / SeitenJg. 11 · S. 50 bis 52
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) ist ein Zahnarzt nicht dazu verpflichtet, für die Musikwiedergabe im Wartezimmer seiner Praxis GEMA-Gebühren zu zahlen. Der BGH berief sich in seiner Entscheidung darauf, dass es sich bei Musik in einem Wartezimmer nicht um eine öffentliche Wiedergabe im Sinne des Urhebergesetzes handle. Aus der Entscheidung des BGH lässt sich folgern: Auch Heilpraktiker müssen für die…
Zitieren
Zitierempfehlung
Fritz, S (2016) Freie Musik. Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift, 11 (5), 50 bis 52. https://doi.org/10.1055/s-0036-1588053
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