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CareLit · DOI-Nachweis · Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift

Für Heilpraktiker erlaubt oder verboten?

Tamm, B. · Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift · Ausgabe 6/2016 · S. 59 bis 61

DOI 10.1055/s-0036-1593462

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenTamm, B.
ZeitschriftDeutsche Heilpraktiker-Zeitschrift
Ausgabe6/2016
Jahrgang / SeitenJg. 11 · S. 59 bis 61

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

„Merke: Zahnstörfelder sowie Tonsillen und Narben an den Tonsillen dürfen nur durch einen Arzt bzw. Zahnarzt behandelt werden. Für Heilpraktiker ist die Behandlung verboten!“ Dieser Satz im Beitrag „Mehrgleisig gegen Bechterew“, erschienen in der DHZ 1/2016, hat eine kontroverse Diskussion ausgelöst. In Leserbriefen wurden Argumente angeführt wie: Das Unterspritzen von Zahnherden sei keine Zahnheilkunde, sondern Tei…

Zitieren

Zitierempfehlung

Tamm, B (2016) Für Heilpraktiker erlaubt oder verboten?. Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift, 11 (6), 59 bis 61. https://doi.org/10.1055/s-0036-1593462

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