CareLit · DOI-Nachweis · Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift
Für Heilpraktiker erlaubt oder verboten?
DOI 10.1055/s-0036-1593462
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenTamm, B.
ZeitschriftDeutsche Heilpraktiker-Zeitschrift
Ausgabe6/2016
Jahrgang / SeitenJg. 11 · S. 59 bis 61
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
„Merke: Zahnstörfelder sowie Tonsillen und Narben an den Tonsillen dürfen nur durch einen Arzt bzw. Zahnarzt behandelt werden. Für Heilpraktiker ist die Behandlung verboten!“ Dieser Satz im Beitrag „Mehrgleisig gegen Bechterew“, erschienen in der DHZ 1/2016, hat eine kontroverse Diskussion ausgelöst. In Leserbriefen wurden Argumente angeführt wie: Das Unterspritzen von Zahnherden sei keine Zahnheilkunde, sondern Tei…
Zitieren
Zitierempfehlung
Tamm, B (2016) Für Heilpraktiker erlaubt oder verboten?. Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift, 11 (6), 59 bis 61. https://doi.org/10.1055/s-0036-1593462
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