CareLit · DOI-Nachweis · Nervenheilkunde
Psychotherapeuten ins Gefängnis?
DOI 10.1055/s-0038-1626391
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenN.N.
ZeitschriftNervenheilkunde
Ausgabe06/2004
Jahrgang / SeitenJg. 23 · S. 339-342
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Zusammenfassung Psychotherapeuten können ins Gefängnis kommen, wenn sie Kunstfehler produzieren oder sexuellen Missbrauch von Patienten begehen und sich dadurch strafbar machen. Weitaus sinnvoller ist allerdings, wenn sie ihre psychotherapeutische Kompetenz zur neuerdings gesetzlich geforderten Straftäterbehandlung einsetzen. Nicht alle wegen einer positiven Gefährlichkeitsprognose im Maßregelvollzug untergebrachten…
Zitieren
Zitierempfehlung
N.N (2004) Psychotherapeuten ins Gefängnis?. Nervenheilkunde, 23 (06), 339-342. https://doi.org/10.1055/s-0038-1626391
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