CareLit · DOI-Nachweis · Nervenheilkunde
Bruch der ärztlichen Schweigepflicht bei Androhung von Gewalt- und Sexualstraftaten?
DOI 10.1055/s-0038-1628792
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenN.N.
ZeitschriftNervenheilkunde
Ausgabe07/08/2010
Jahrgang / SeitenJg. 29 · S. 460-464
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Zusammenfassung „Wer sich in ärztliche Behandlung begibt, muss und darf erwarten, dass alles, was der Arzt im Rahmen seiner Berufsausübung über seine gesundheitliche Verfassung erfährt, geheim bleibt und nicht zur Kenntnis Unberufener gelangt. Nur so kann zwischen Patient und Arzt jenes Vertrauen entstehen, das zu den Grundvoraussetzungen ärztlichen Wirkens zählt, weil es die Chancen der Heilung vergrößert und damit…
Zitieren
Zitierempfehlung
N.N (2010) Bruch der ärztlichen Schweigepflicht bei Androhung von Gewalt- und Sexualstraftaten?. Nervenheilkunde, 29 (07/08), 460-464. https://doi.org/10.1055/s-0038-1628792
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