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CareLit · DOI-Nachweis · Nervenheilkunde

Bruch der ärztlichen Schweigepflicht bei Androhung von Gewalt- und Sexualstraftaten?

N.N. · Nervenheilkunde · Ausgabe 07/08/2010 · S. 460-464

DOI 10.1055/s-0038-1628792

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenN.N.
ZeitschriftNervenheilkunde
Ausgabe07/08/2010
Jahrgang / SeitenJg. 29 · S. 460-464

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Zusammenfassung „Wer sich in ärztliche Behandlung begibt, muss und darf erwarten, dass alles, was der Arzt im Rahmen seiner Berufsausübung über seine gesundheitliche Verfassung erfährt, geheim bleibt und nicht zur Kenntnis Unberufener gelangt. Nur so kann zwischen Patient und Arzt jenes Vertrauen entstehen, das zu den Grundvoraussetzungen ärztlichen Wirkens zählt, weil es die Chancen der Heilung vergrößert und damit…

Zitieren

Zitierempfehlung

N.N (2010) Bruch der ärztlichen Schweigepflicht bei Androhung von Gewalt- und Sexualstraftaten?. Nervenheilkunde, 29 (07/08), 460-464. https://doi.org/10.1055/s-0038-1628792

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