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CareLit · DOI-Nachweis · Das Gesundheitswesen

Inanspruchnahme freiwilliger Test-und Beratungsangebote für sexuell übertragbare Krankheiten bei Sexarbeitern vor und nach Einführung der verpflichtenden Gesundheitsberatung nach §10 ProstSchG

Thumm, E.; Minkwitz, S.; Eichner, L.; Brockmann, S.; Eichner, M. · Das Gesundheitswesen · Ausgabe 3/2019 · S. 1 bis 1

DOI 10.1055/s-0039-1679297

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenThumm, E.; Minkwitz, S.; Eichner, L.; Brockmann, S.; Eichner, M.
ZeitschriftDas Gesundheitswesen
Ausgabe3/2019
Jahrgang / SeitenJg. 81 · S. 1 bis 1

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Hintergrund: Das Kreisgesundheitsamt Reutlingen bietet seit 2007 wöchentlich eine kostenlose anonyme Sprechstunde an, in der sich Prosituierte beraten, auf sexuell übertragbare Krankheiten untersuchen, und gegen Hepatitis B impfen lassen können (§19 IfSG). Seit Einführung des ProstSchG (2017) findet im Landkreis durch das Gesundheitsamt auch die verpflichtende Gesundheitsberatung nach §10 ProstSchG statt. Wir unters…

Zitieren

Zitierempfehlung

Thumm, E.; Minkwitz, S.; Eichner, L.; Brockmann, S.; Eichner, M (2019) Inanspruchnahme freiwilliger Test-und Beratungsangebote für sexuell übertragbare Krankheiten bei Sexarbeitern vor und nach Einführung der verpflichtenden Gesundheitsberatung nach §10 ProstSchG. Das Gesundheitswesen, 81 (3), 1 bis 1. https://doi.org/10.1055/s-0039-1679297

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