CareLit · DOI-Nachweis · Das Gesundheitswesen
Kopfläuse – brauchen wir die Benachrichtigungspflicht nach §34 IfSG wirklich?
DOI 10.1055/s-0039-1679342
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenFritz, J.; Eichner, L.; Hofer, M.; Rück, P.; Eichner, M.; Brockmann, S.
ZeitschriftDas Gesundheitswesen
Ausgabe3/2019
Jahrgang / SeitenJg. 81 · S. 1 bis 1
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Hintergrund: Kopflausbefall ist laut §34 IfSG von Gemeinschaftseinrichtungen (GEs) an das Gesundheitsamt zu melden und es besteht ein Betretungsverbot von Betroffenen für GEs bis zur Behandlung. Die Meldedaten werden nicht an die Landesbehörden übermittelt, sondern verbleiben bei den Gesundheitsämtern. Daher liegen wenig systematische Erkenntnisse über die Epidemiologie der Kopfläuse vor. Mitarbeiter der Gesundheits…
Zitieren
Zitierempfehlung
Fritz, J.; Eichner, L.; Hofer, M.; Rück, P.; Eichner, M.; Brockmann, S (2019) Kopfläuse – brauchen wir die Benachrichtigungspflicht nach §34 IfSG wirklich?. Das Gesundheitswesen, 81 (3), 1 bis 1. https://doi.org/10.1055/s-0039-1679342
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