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CareLit · DOI-Nachweis · Das Gesundheitswesen

Kopfläuse – brauchen wir die Benachrichtigungspflicht nach §34 IfSG wirklich?

Fritz, J.; Eichner, L.; Hofer, M.; Rück, P.; Eichner, M.; Brockmann, S. · Das Gesundheitswesen · Ausgabe 3/2019 · S. 1 bis 1

DOI 10.1055/s-0039-1679342

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenFritz, J.; Eichner, L.; Hofer, M.; Rück, P.; Eichner, M.; Brockmann, S.
ZeitschriftDas Gesundheitswesen
Ausgabe3/2019
Jahrgang / SeitenJg. 81 · S. 1 bis 1

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Hintergrund: Kopflausbefall ist laut §34 IfSG von Gemeinschaftseinrichtungen (GEs) an das Gesundheitsamt zu melden und es besteht ein Betretungsverbot von Betroffenen für GEs bis zur Behandlung. Die Meldedaten werden nicht an die Landesbehörden übermittelt, sondern verbleiben bei den Gesundheitsämtern. Daher liegen wenig systematische Erkenntnisse über die Epidemiologie der Kopfläuse vor. Mitarbeiter der Gesundheits…

Zitieren

Zitierempfehlung

Fritz, J.; Eichner, L.; Hofer, M.; Rück, P.; Eichner, M.; Brockmann, S (2019) Kopfläuse – brauchen wir die Benachrichtigungspflicht nach §34 IfSG wirklich?. Das Gesundheitswesen, 81 (3), 1 bis 1. https://doi.org/10.1055/s-0039-1679342

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