CareLit · DOI-Nachweis · Das Gesundheitswesen
Das Gesundheitsamt als Gefahrenabwehrbehörde – 1 Jahr Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG) Hessen am Beispiel Frankfurt am Main
DOI 10.1055/s-0039-1679346
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenDippel, A.; Gottschalk, R.
ZeitschriftDas Gesundheitswesen
Ausgabe3/2019
Jahrgang / SeitenJg. 81 · S. 1 bis 1
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Hintergrund: Hessen erhielt im August 2017 als letztes Bundesland ein PsychKHG. Entgegen dem bisherigen Hessischen Freiheitsentziehungsgesetz beinhaltet das Gesetz auch den Schwerpunkt Hilfen, eine fundierte Datenerhebung sowie die Einrichtung landesweiter Fachgremien. Die Aufgaben und Pflichten der Sozialpsychiatrischen Dienste sowie der regionalen Psychiatriekoordination wurden gestärkt und spezifiziert. Die Abläu…
Zitieren
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Dippel, A.; Gottschalk, R (2019) Das Gesundheitsamt als Gefahrenabwehrbehörde – 1 Jahr Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG) Hessen am Beispiel Frankfurt am Main. Das Gesundheitswesen, 81 (3), 1 bis 1. https://doi.org/10.1055/s-0039-1679346
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