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CareLit · DOI-Nachweis · Das Gesundheitswesen

Das Gesundheitsamt als Gefahrenabwehrbehörde – 1 Jahr Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG) Hessen am Beispiel Frankfurt am Main

Dippel, A.; Gottschalk, R. · Das Gesundheitswesen · Ausgabe 3/2019 · S. 1 bis 1

DOI 10.1055/s-0039-1679346

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenDippel, A.; Gottschalk, R.
ZeitschriftDas Gesundheitswesen
Ausgabe3/2019
Jahrgang / SeitenJg. 81 · S. 1 bis 1

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Hintergrund: Hessen erhielt im August 2017 als letztes Bundesland ein PsychKHG. Entgegen dem bisherigen Hessischen Freiheitsentziehungsgesetz beinhaltet das Gesetz auch den Schwerpunkt Hilfen, eine fundierte Datenerhebung sowie die Einrichtung landesweiter Fachgremien. Die Aufgaben und Pflichten der Sozialpsychiatrischen Dienste sowie der regionalen Psychiatriekoordination wurden gestärkt und spezifiziert. Die Abläu…

Zitieren

Zitierempfehlung

Dippel, A.; Gottschalk, R (2019) Das Gesundheitsamt als Gefahrenabwehrbehörde – 1 Jahr Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG) Hessen am Beispiel Frankfurt am Main. Das Gesundheitswesen, 81 (3), 1 bis 1. https://doi.org/10.1055/s-0039-1679346

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