CareLit · DOI-Nachweis · Klinische Monatsblätter für Augenheilkunde
Wann ist der Schaden eines Auges über 25 % Minderung der Erwerbsfähigkeit anzusetzen?
DOI 10.1055/s-0041-106898
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenM. H. Burggraf
ZeitschriftKlinische Monatsblätter für Augenheilkunde
Ausgabe01/2016
Jahrgang / SeitenJg. 233 · S. 54-56
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Zusammenfassung Die Erblindung eines Auges ist in der General Accident Insurance mit 25 % Reduction in Earning Capacity angesetzt. Das präjudiziert nicht, dass keine höhere Minderung der Erwerbsfähigkeit für dieses Auge anzusetzen ist. Es wird skizziert, bei welchen Augensituationen eine weitaus höhere MdE einzuschätzen ist, soll es zu keiner Fehlbeurteilung kommen.
Zitieren
Zitierempfehlung
M. H. Burggraf (2016) Wann ist der Schaden eines Auges über 25 % Minderung der Erwerbsfähigkeit anzusetzen?. Klinische Monatsblätter für Augenheilkunde, 233 (01), 54-56. https://doi.org/10.1055/s-0041-106898
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