CareLit · DOI-Nachweis · Das Gesundheitswesen
Die Bestimmung des „Unternehmers oder sonstigen Inhabers“ bei Legionellenbefall einer Trinkwasserversorgungsanlage in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)
DOI 10.1055/s-0041-110526
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenHecker, R.M.
ZeitschriftDas Gesundheitswesen
Ausgabe2/2016
Jahrgang / SeitenJg. 79 · S. 105 bis 109
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Bei einer nach Einschätzung des zuständigen Gesundheitsamtes gefährdenden Belastung einer Trinkwasserversorgungsanlage in Eigentumsverhältnissen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WoEigG) und dem Vorliegen einer Bestimmung in der Teilungserklärung, die die Endstrecken der Anlage in Sondereigentum stellt, greift der Begriff des „Unternehmers oder sonstigen Inhabers“ des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und der Trinkwas…
Zitieren
Zitierempfehlung
Hecker, R.M (2016) Die Bestimmung des „Unternehmers oder sonstigen Inhabers“ bei Legionellenbefall einer Trinkwasserversorgungsanlage in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Das Gesundheitswesen, 79 (2), 105 bis 109. https://doi.org/10.1055/s-0041-110526
Mit CareLit weiterarbeiten