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CareLit · DOI-Nachweis · Das Gesundheitswesen

Die Bestimmung des „Unternehmers oder sonstigen Inhabers“ bei Legionellenbefall einer Trinkwasserversorgungsanlage in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)

Hecker, R.M. · Das Gesundheitswesen · Ausgabe 2/2016 · S. 105 bis 109

DOI 10.1055/s-0041-110526

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenHecker, R.M.
ZeitschriftDas Gesundheitswesen
Ausgabe2/2016
Jahrgang / SeitenJg. 79 · S. 105 bis 109

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Bei einer nach Einschätzung des zuständigen Gesundheitsamtes gefährdenden Belastung einer Trinkwasserversorgungsanlage in Eigentumsverhältnissen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WoEigG) und dem Vorliegen einer Bestimmung in der Teilungserklärung, die die Endstrecken der Anlage in Sondereigentum stellt, greift der Begriff des „Unternehmers oder sonstigen Inhabers“ des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und der Trinkwas…

Zitieren

Zitierempfehlung

Hecker, R.M (2016) Die Bestimmung des „Unternehmers oder sonstigen Inhabers“ bei Legionellenbefall einer Trinkwasserversorgungsanlage in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Das Gesundheitswesen, 79 (2), 105 bis 109. https://doi.org/10.1055/s-0041-110526

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