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CareLit · DOI-Nachweis · Orthopädie und Unfallchirurgie - Mitteilungen und Nachrichten

Mehrere ständige ärztliche Vertreter zulässig

Albrecht Wienke · Orthopädie und Unfallchirurgie - Mitteilungen und Nachrichten · Ausgabe 01/2016 · S. 42-43

DOI 10.1055/s-0042-100116

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenAlbrecht Wienke
ZeitschriftOrthopädie und Unfallchirurgie - Mitteilungen und Nachrichten
Ausgabe01/2016
Jahrgang / SeitenJg. 05 · S. 42-43

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Bei der Abrechnung privatärztlicher Leistungen im Krankenhaus bewegen sich Chefärzte auf dünnem Eis. Fehler in der Wahlleistungsvereinbarung können nicht nur ihre Unwirksamkeit und den finanziellen Verlust des Vergütungsanspruchs zur Folge haben, sondern sogar zur Strafbarkeit wegen (gewerbsmäßigen) Abrechnungsbetrugs führen.

Zitieren

Zitierempfehlung

Albrecht Wienke (2016) Mehrere ständige ärztliche Vertreter zulässig. Orthopädie und Unfallchirurgie - Mitteilungen und Nachrichten, 05 (01), 42-43. https://doi.org/10.1055/s-0042-100116

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