CareLit · DOI-Nachweis · Orthopädie und Unfallchirurgie - Mitteilungen und Nachrichten
Mehrere ständige ärztliche Vertreter zulässig
DOI 10.1055/s-0042-100116
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenAlbrecht Wienke
ZeitschriftOrthopädie und Unfallchirurgie - Mitteilungen und Nachrichten
Ausgabe01/2016
Jahrgang / SeitenJg. 05 · S. 42-43
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Bei der Abrechnung privatärztlicher Leistungen im Krankenhaus bewegen sich Chefärzte auf dünnem Eis. Fehler in der Wahlleistungsvereinbarung können nicht nur ihre Unwirksamkeit und den finanziellen Verlust des Vergütungsanspruchs zur Folge haben, sondern sogar zur Strafbarkeit wegen (gewerbsmäßigen) Abrechnungsbetrugs führen.
Zitieren
Zitierempfehlung
Albrecht Wienke (2016) Mehrere ständige ärztliche Vertreter zulässig. Orthopädie und Unfallchirurgie - Mitteilungen und Nachrichten, 05 (01), 42-43. https://doi.org/10.1055/s-0042-100116
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