CareLit · DOI-Nachweis · ergopraxis
Die Rechtsfrage: Sind Fortbildungen Arbeitszeit?
DOI 10.1055/s-0042-105484
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenBossow, K.
Zeitschriftergopraxis
Ausgabe4/2016
Jahrgang / SeitenJg. 18 · S. 48 bis 48
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
„Muss man für Fortbildungen, die von betrieblicher Seite eine Pflichtveranstaltung sind, seine Freizeit opfern oder muss einem der Arbeitgeber diese Zeit bezahlen?”Therapeut aus Weinheim
Zitieren
Zitierempfehlung
Bossow, K (2016) Die Rechtsfrage: Sind Fortbildungen Arbeitszeit?. ergopraxis, 18 (4), 48 bis 48. https://doi.org/10.1055/s-0042-105484
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