CareLit · DOI-Nachweis · Hebamme
Wann die Hebamme ärztlichem Vorgehen widersprechen muss
DOI 10.1055/s-0042-108307
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenMatthias Diefenbacher
ZeitschriftHebamme
Ausgabe9/2016
Jahrgang / SeitenJg. 29 · S. 252 bis 256
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Rechtsanwalt, Heidelberg. Im Kreißsaal ist die Hebamme dem Arzt untergeordnet. Den ärztlichen Anweisungen bei der Geburt hat sie Folge zu leisten. Die Hierarchie endet, wenn ein Arzt regelwidrig handelt und die Hebamme dies erkennt. Greift sie trotz besseren Fachwissens nicht ein, riskiert sie Schadensersatzforderungen, strafrechtliche Konsequenzen und ihre Berufserlaubnis.
Zitieren
Zitierempfehlung
Matthias Diefenbacher (2016) Wann die Hebamme ärztlichem Vorgehen widersprechen muss. Hebamme, 29 (9), 252 bis 256. https://doi.org/10.1055/s-0042-108307
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