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CareLit · DOI-Nachweis · Lege artis - Das Magazin zur ärztlichen Weiterbildung

Was darf ein Notarzt alles sagen? – Schweigepflicht und Datenschutz

Andreas Staufer · Lege artis - Das Magazin zur ärztlichen Weiterbildung · Ausgabe 05/2016 · S. 290-294

DOI 10.1055/s-0042-109805

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenAndreas Staufer
ZeitschriftLege artis - Das Magazin zur ärztlichen Weiterbildung
Ausgabe05/2016
Jahrgang / SeitenJg. 6 · S. 290-294

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Die Wahrung des Patientengeheimnisses gehört zur ärztlichen Berufsethik 1. Zuweilen ist der Notarzt jedoch gezwungen, sich zwischen seiner Schweigepflicht und deren Bruch zu entscheiden. Zudem weichen rettungsdienstliche „Gewohnheiten'' und umfangreiche „statistische Erhebungen“ die ärztliche Schweigepflicht zunehmend auf. Welche Daten also darf der Notarzt weitergeben? Welche muss er weitergeben? Welche Daten dürfe…

Zitieren

Zitierempfehlung

Andreas Staufer (2016) Was darf ein Notarzt alles sagen? – Schweigepflicht und Datenschutz. Lege artis - Das Magazin zur ärztlichen Weiterbildung, 6 (05), 290-294. https://doi.org/10.1055/s-0042-109805

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