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CareLit · DOI-Nachweis · Orthopädie und Unfallchirurgie - Mitteilungen und Nachrichten

Kein 3,5facher Satz

Martin H. Stellpflug · Orthopädie und Unfallchirurgie - Mitteilungen und Nachrichten · Ausgabe 04/2016 · S. 353-354

DOI 10.1055/s-0042-114637

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenMartin H. Stellpflug
ZeitschriftOrthopädie und Unfallchirurgie - Mitteilungen und Nachrichten
Ausgabe04/2016
Jahrgang / SeitenJg. 05 · S. 353-354

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Es gehört zu den Berufspflichten eines Facharztes für Orthopädie, angemessene Honorarforderungen zu stellen und für deren Berechnung die amtliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zugrunde zu legen. Doch nicht jede Abweichung von Abrechnungsvorschriften stellt einen Verstoß gegen die Berufsordnung dar. Das hat das Oberverwaltungsgericht NRW entschieden.

Zitieren

Zitierempfehlung

Martin H. Stellpflug (2016) Kein 3,5facher Satz. Orthopädie und Unfallchirurgie - Mitteilungen und Nachrichten, 05 (04), 353-354. https://doi.org/10.1055/s-0042-114637

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