CareLit · DOI-Nachweis · Orthopädie und Unfallchirurgie - Mitteilungen und Nachrichten
Kein 3,5facher Satz
DOI 10.1055/s-0042-114637
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenMartin H. Stellpflug
ZeitschriftOrthopädie und Unfallchirurgie - Mitteilungen und Nachrichten
Ausgabe04/2016
Jahrgang / SeitenJg. 05 · S. 353-354
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Es gehört zu den Berufspflichten eines Facharztes für Orthopädie, angemessene Honorarforderungen zu stellen und für deren Berechnung die amtliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zugrunde zu legen. Doch nicht jede Abweichung von Abrechnungsvorschriften stellt einen Verstoß gegen die Berufsordnung dar. Das hat das Oberverwaltungsgericht NRW entschieden.
Zitieren
Zitierempfehlung
Martin H. Stellpflug (2016) Kein 3,5facher Satz. Orthopädie und Unfallchirurgie - Mitteilungen und Nachrichten, 05 (04), 353-354. https://doi.org/10.1055/s-0042-114637
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