CareLit · DOI-Nachweis · Psychiatrische Praxis
Was ist ein „erheblicher gesundheitlicher Schaden“ im Sinne des § 1906 BGB?
DOI 10.1055/s-0042-116649
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenN.N.
ZeitschriftPsychiatrische Praxis
Ausgabe07/2016
Jahrgang / SeitenJg. 43 · S. 395-399
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Zusammenfassung Der Begriff des „erheblichen gesundheitlichen Schadens“ ist im Betreuungsrecht zentral für die Unterbringung und die Zwangsbehandlung. Eine Legaldefinition gibt es nicht, auch von medizinischer Seite gab es bisher keine näheren Ausführungen. In einem Konsensuspapier der DGPPN werden vier unterschiedliche Manifestationsebenen in Analogie zu körperlichen Erkrankungen herausgearbeitet: nachweisbare stru…
Zitieren
Zitierempfehlung
N.N (2016) Was ist ein „erheblicher gesundheitlicher Schaden“ im Sinne des § 1906 BGB?. Psychiatrische Praxis, 43 (07), 395-399. https://doi.org/10.1055/s-0042-116649
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