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CareLit · DOI-Nachweis · Psychiatrische Praxis

Was ist ein „erheblicher gesundheitlicher Schaden“ im Sinne des § 1906 BGB?

N.N. · Psychiatrische Praxis · Ausgabe 07/2016 · S. 395-399

DOI 10.1055/s-0042-116649

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenN.N.
ZeitschriftPsychiatrische Praxis
Ausgabe07/2016
Jahrgang / SeitenJg. 43 · S. 395-399

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Zusammenfassung Der Begriff des „erheblichen gesundheitlichen Schadens“ ist im Betreuungsrecht zentral für die Unterbringung und die Zwangsbehandlung. Eine Legaldefinition gibt es nicht, auch von medizinischer Seite gab es bisher keine näheren Ausführungen. In einem Konsensuspapier der DGPPN werden vier unterschiedliche Manifestationsebenen in Analogie zu körperlichen Erkrankungen herausgearbeitet: nachweisbare stru…

Zitieren

Zitierempfehlung

N.N (2016) Was ist ein „erheblicher gesundheitlicher Schaden“ im Sinne des § 1906 BGB?. Psychiatrische Praxis, 43 (07), 395-399. https://doi.org/10.1055/s-0042-116649

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