CareLit · DOI-Nachweis · Klinische Monatsblätter für Augenheilkunde
Arbeitsrecht – Nicht jeder Chefarzt ist zwingend leitender Angestellter
DOI 10.1055/s-0042-119287
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenIsabel Häser
ZeitschriftKlinische Monatsblätter für Augenheilkunde
Ausgabe12/2016
Jahrgang / SeitenJg. 233 · S. 1302-1303
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Obwohl er in seinem Vertrag als „leitender Angestellter“ bezeichnet wird, konnte sich ein Chefarzt mit seiner Klage gegen eine Änderungskündigung durchsetzen, weil keine Zustimmung der Mitarbeitervertretung vorlag.
Zitieren
Zitierempfehlung
Isabel Häser (2016) Arbeitsrecht – Nicht jeder Chefarzt ist zwingend leitender Angestellter. Klinische Monatsblätter für Augenheilkunde, 233 (12), 1302-1303. https://doi.org/10.1055/s-0042-119287
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