CareLit · DOI-Nachweis · Aktuelle Urologie
Das neue Korruptionsstrafrecht im Gesundheitswesen – Was ist jetzt verboten, was ist noch erlaubt?
DOI 10.1055/s-0042-124019
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenN.N.
ZeitschriftAktuelle Urologie
Ausgabe02/2017
Jahrgang / SeitenJg. 48 · S. 115-116
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Am 04.06.2016 ist das neue Korruptionsstrafrecht im Gesundheitswesen in Kraft getreten. In mehreren Beiträgen soll das neue Korruptionsstrafrecht nun anhand konkreter Fallbeispiele erläutert werden.
Zitieren
Zitierempfehlung
N.N (2017) Das neue Korruptionsstrafrecht im Gesundheitswesen – Was ist jetzt verboten, was ist noch erlaubt?. Aktuelle Urologie, 48 (02), 115-116. https://doi.org/10.1055/s-0042-124019
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