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CareLit · DOI-Nachweis · Aktuelle Urologie

Das neue Korruptionsstrafrecht im Gesundheitswesen – Was ist jetzt verboten, was ist noch erlaubt?

N.N. · Aktuelle Urologie · Ausgabe 02/2017 · S. 115-116

DOI 10.1055/s-0042-124019

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenN.N.
ZeitschriftAktuelle Urologie
Ausgabe02/2017
Jahrgang / SeitenJg. 48 · S. 115-116

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Am 04.06.2016 ist das neue Korruptionsstrafrecht im Gesundheitswesen in Kraft getreten. In mehreren Beiträgen soll das neue Korruptionsstrafrecht nun anhand konkreter Fallbeispiele erläutert werden.

Zitieren

Zitierempfehlung

N.N (2017) Das neue Korruptionsstrafrecht im Gesundheitswesen – Was ist jetzt verboten, was ist noch erlaubt?. Aktuelle Urologie, 48 (02), 115-116. https://doi.org/10.1055/s-0042-124019

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