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CareLit · DOI-Nachweis · Das Gesundheitswesen

IfSG-CHECK-Studie: Wirkungsorientierte Weiterentwicklung des IfSG durch Gesundheitsämter als zuständige Exekutivbehörden

Oster, N.; Häske, D.; Schäfer, P.; Joos, S. · Das Gesundheitswesen · Ausgabe 4/2022 · S. 1 bis 1

DOI 10.1055/s-0042-1745458

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenOster, N.; Häske, D.; Schäfer, P.; Joos, S.
ZeitschriftDas Gesundheitswesen
Ausgabe4/2022
Jahrgang / SeitenJg. 84 · S. 1 bis 1

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Hintergrund Zweck des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ist nach §1 die Vorbeugung, frühzeitige Erkennung und Verhinderung der Weiterverbreitung übertragbarer Krankheiten. Die Aufgaben der Erkennung von übertragbaren Krankheiten (Überwachung, 3. Abschnitt IfSG) sind in der Regel Maßnahmen bei abstrakten Gefahren, in denen primär keine Krankheitserreger aufgetreten sind. Die Verhinderung der Weiterverbreitung übertragb…

Zitieren

Zitierempfehlung

Oster, N.; Häske, D.; Schäfer, P.; Joos, S (2022) IfSG-CHECK-Studie: Wirkungsorientierte Weiterentwicklung des IfSG durch Gesundheitsämter als zuständige Exekutivbehörden. Das Gesundheitswesen, 84 (4), 1 bis 1. https://doi.org/10.1055/s-0042-1745458

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