CareLit · DOI-Nachweis · ergopraxis
Die Rechtsfrage: Kann ich einer Klientin mit Kleptomanie nach Diebstahl in meiner Praxis ein Hausverbot erteilen?
DOI 10.1055/s-0043-106213
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenPitz, A.
Zeitschriftergopraxis
Ausgabe6/2017
Jahrgang / SeitenJg. 10 · S. 43 bis 43
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
„Eine Klientin mit einer Persönlichkeitsstörung ist Kleptomanin. Bisher beaufsichtigten wir sie bei ihren Terminen in unserer Praxis. Nun kam sie eine Stunde früher und bestahl eine andere Klientin im Wartebereich. Es wurde Anzeige erstattet, und die Polizei kam. Darf ich der Klientin ein Hausverbot aussprechen – das Haus gehört mir – oder muss ich sie weiter behandeln?” Michael Schiewack aus Kamenz
Zitieren
Zitierempfehlung
Pitz, A (2017) Die Rechtsfrage: Kann ich einer Klientin mit Kleptomanie nach Diebstahl in meiner Praxis ein Hausverbot erteilen?. ergopraxis, 10 (6), 43 bis 43. https://doi.org/10.1055/s-0043-106213
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