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CareLit · DOI-Nachweis · ergopraxis

Die Rechtsfrage: Muss ich Klienten vor der Behandlung über Zuzahlung und Rezeptgebühr informieren?

Pitz, A. · ergopraxis · Ausgabe 7/08/2017 · S. 41 bis 41

DOI 10.1055/s-0043-106229

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenPitz, A.
Zeitschriftergopraxis
Ausgabe7/08/2017
Jahrgang / SeitenJg. 10 · S. 41 bis 41

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

„Muss mein Klient unterzeichnen, dass er über die 10-prozentige Zuzahlung und die 10 Euro Rezeptgebühr informiert ist und dass sich die Beträge seitens der Krankenkassen ändern können? Muss ich ihm mitteilen, wenn sich die Zuzahlung erhöht hat? “ Praxisinhaberin aus dem Rhein-Neckar-Kreis

Zitieren

Zitierempfehlung

Pitz, A (2017) Die Rechtsfrage: Muss ich Klienten vor der Behandlung über Zuzahlung und Rezeptgebühr informieren?. ergopraxis, 10 (7/08), 41 bis 41. https://doi.org/10.1055/s-0043-106229

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