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CareLit · DOI-Nachweis · Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift

Weniger vorauszahlen, mehr sparen

Dornbusch, H. · Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift · Ausgabe 3/2017 · S. 70 bis 72

DOI 10.1055/s-0043-110317

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenDornbusch, H.
ZeitschriftDeutsche Heilpraktiker-Zeitschrift
Ausgabe3/2017
Jahrgang / SeitenJg. 12 · S. 70 bis 72

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Selbstständige Heilpraktiker müssen nach § 37 Einkommensteuergesetz (EStG) vierteljährlich Einkommensteuer-Vorauszahlungen leisten. Eine Einzugsermächtigung an das Finanzamt ist oft nicht sinnvoll. Bei Begleichung über Geldanlagen oder Kredite sollten Sie den letztmöglichen Zahlungstermin wählen. Eine Kürzung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen können Sie beantragen, wenn Sie aufgrund geringerer Einnahmen oder höher…

Zitieren

Zitierempfehlung

Dornbusch, H (2017) Weniger vorauszahlen, mehr sparen. Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift, 12 (3), 70 bis 72. https://doi.org/10.1055/s-0043-110317

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