CareLit · DOI-Nachweis · retten!
Sichtung und Vorsichtung bei Massenanfall von Verletzten und Erkrankten
DOI 10.1055/s-0043-119299
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenSchmöller, G.; Hagen, F.
Zeitschriftretten!
Ausgabe11/2017
Jahrgang / SeitenJg. 6 · S. 372 bis 381
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Laut Definition der Bundesärztekammer (BÄK) ist die Sichtung eine ärztliche Aufgabe. Leider sind selbst im Regelrettungsdiensteinsatz Ärzte und Notärzte nicht immer als erste an der Einsatzstelle – und schon gar nicht beim Massenanfall von Verletzten und Erkrankten (MANV/MANE). Somit müssen auch Nichtärzte die Sichtung durchführen. Um diesem Umstand Rechnung tragen zu können, wurde in Bayern der Begriff „(nichtärztl…
Zitieren
Zitierempfehlung
Schmöller, G.; Hagen, F (2017) Sichtung und Vorsichtung bei Massenanfall von Verletzten und Erkrankten. retten!, 6 (11), 372 bis 381. https://doi.org/10.1055/s-0043-119299
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