CareLit · DOI-Nachweis · Suchttherapie
Kommentar zur neuen EBM Ziffer 01949: „Substitutionsgestützte Behandlung Opiatabhängiger nach den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses im Rahmen einer Take-Home-Vergabe, gemäß § 5 Abs. 9 Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (B…
DOI 10.1055/s-0043-120588
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenN.N.
ZeitschriftSuchttherapie
Ausgabe04/2017
Jahrgang / SeitenJg. 18 · S. 212-213
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Es ist zu begrüßen, dass der Bewertungsausschuss nun erstmals anerkennt, dass die take-home Vergabe eine ärztliche Leistung darstellt. Ausdrücklicher Leistungsinhalt der neuen Gebührenordnungsposition ist die „Prüfung der Voraussetzungen für die Behandlung im Rahmen der Take-Home-Vergabe….“. Bisher wurde die Honorierung als „Nichtleistung“ abgelehnt. Regionale KV`en haben dies auch früher bereits anders beurteilt un…
Zitieren
Zitierempfehlung
N.N (2017) Kommentar zur neuen EBM Ziffer 01949: „Substitutionsgestützte Behandlung Opiatabhängiger nach den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses im Rahmen einer Take-Home-Vergabe, gemäß § 5 Abs. 9 Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtmVV). Suchttherapie, 18 (04), 212-213. https://doi.org/10.1055/s-0043-120588
Mit CareLit weiterarbeiten