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CareLit · DOI-Nachweis · Aktuelle Kardiologie

Was tun, wenn der Staatsanwalt kommt?

Rüdiger Weidhaas · Aktuelle Kardiologie · Ausgabe 02/2018 · S. 135-139

DOI 10.1055/s-0044-102028

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenRüdiger Weidhaas
ZeitschriftAktuelle Kardiologie
Ausgabe02/2018
Jahrgang / SeitenJg. 7 · S. 135-139

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Zusammenfassung Zum 24.08.2017 hat sich die Rechtslage in einem entscheidenden Punkt geändert. Nunmehr sind Zeugen verpflichtet, auch bei der Polizei zu erscheinen und auszusagen. Die Rechtsänderung hat Auswirkungen auf das Verhalten während einer Durchsuchungsmaßnahme. Denn durchsucht wird nicht nur beim Beschuldigten, sondern auch bei Zeugen. Nach wie vor gilt, dass es meist günstiger ist, zunächst von seinem Schw…

Zitieren

Zitierempfehlung

Rüdiger Weidhaas (2018) Was tun, wenn der Staatsanwalt kommt?. Aktuelle Kardiologie, 7 (02), 135-139. https://doi.org/10.1055/s-0044-102028

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