CareLit · DOI-Nachweis · Das Gesundheitswesen
Infektionshygienische Überwachung in der ärztlichen Rufbereitschaft – ein hausinterner Leitfaden zur Festlegung des Handlungsumfanges
DOI 10.1055/s-0044-1781797
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenMartin, A.
ZeitschriftDas Gesundheitswesen
AusgabeS 02/2024
Jahrgang / SeitenJg. 86 · S. 1 bis 1
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Das Infektionsschutzgesetz regelt durch die Meldepflichten (§§ 6-7 IfSG) die Anzeige von potentiell übertragbaren Erkrankungen an das Gesundheitsamt. Etabliert ist die arbeitstägliche Sichtung und Bewertung der gemeldeten Infektionsfälle. Über den Umfang der zum Infektionsschutz zu treffenden Maßnahmen entscheiden die Gesundheitsämter u. a. unter Berücksichtigung der einschlägigen Handlungsempfehlungen des Robert-Ko…
Zitieren
Zitierempfehlung
Martin, A (2024) Infektionshygienische Überwachung in der ärztlichen Rufbereitschaft – ein hausinterner Leitfaden zur Festlegung des Handlungsumfanges. Das Gesundheitswesen, 86 (S 02), 1 bis 1. https://doi.org/10.1055/s-0044-1781797
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