CareLit CareLitFachliteratur für Gesundheitsberufe
CareLit · DOI-Nachweis · Das Gesundheitswesen

Durchführung des „Masernschutz“-Gesetzes (§20(8) IfSG ) durch die untere Gesundheitsbehörde – Daten und Verfahrensabläufe aus Darmstadt Dieburg

Steul, K.; Fertig, R.; Heinrich, R.; Reisert, R.; Krahn, J. · Das Gesundheitswesen · Ausgabe S 02/2024 · S. 1 bis 1

DOI 10.1055/s-0044-1781884

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenSteul, K.; Fertig, R.; Heinrich, R.; Reisert, R.; Krahn, J.
ZeitschriftDas Gesundheitswesen
AusgabeS 02/2024
Jahrgang / SeitenJg. 86 · S. 1 bis 1

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Einleitung: Seit dem ersten März 2020 gilt in Deutschland für bestimmte Personengruppen die Verpflichtung zum Nachweis der Masernimmunität. Die Verpflichtung zum Nachweis der Immunität besteht auf Basis von §20 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Die entsprechende Gesetzgebung wird als „Masernschutzgesetz“ bezeichnet. Zum Nachweis verpflichtet sind Personen, die in Kindergemeinschaftseinrichtungen (Schulen und sonstige),…

Zitieren

Zitierempfehlung

Steul, K.; Fertig, R.; Heinrich, R.; Reisert, R.; Krahn, J (2024) Durchführung des „Masernschutz“-Gesetzes (§20(8) IfSG ) durch die untere Gesundheitsbehörde – Daten und Verfahrensabläufe aus Darmstadt Dieburg. Das Gesundheitswesen, 86 (S 02), 1 bis 1. https://doi.org/10.1055/s-0044-1781884

Mit CareLit weiterarbeiten

Volltext, Abstract und ähnliche Literatur