CareLit · DOI-Nachweis · Das Gesundheitswesen
Durchführung des „Masernschutz“-Gesetzes (§20(8) IfSG ) durch die untere Gesundheitsbehörde – Daten und Verfahrensabläufe aus Darmstadt Dieburg
DOI 10.1055/s-0044-1781884
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenSteul, K.; Fertig, R.; Heinrich, R.; Reisert, R.; Krahn, J.
ZeitschriftDas Gesundheitswesen
AusgabeS 02/2024
Jahrgang / SeitenJg. 86 · S. 1 bis 1
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Einleitung: Seit dem ersten März 2020 gilt in Deutschland für bestimmte Personengruppen die Verpflichtung zum Nachweis der Masernimmunität. Die Verpflichtung zum Nachweis der Immunität besteht auf Basis von §20 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Die entsprechende Gesetzgebung wird als „Masernschutzgesetz“ bezeichnet. Zum Nachweis verpflichtet sind Personen, die in Kindergemeinschaftseinrichtungen (Schulen und sonstige),…
Zitieren
Zitierempfehlung
Steul, K.; Fertig, R.; Heinrich, R.; Reisert, R.; Krahn, J (2024) Durchführung des „Masernschutz“-Gesetzes (§20(8) IfSG ) durch die untere Gesundheitsbehörde – Daten und Verfahrensabläufe aus Darmstadt Dieburg. Das Gesundheitswesen, 86 (S 02), 1 bis 1. https://doi.org/10.1055/s-0044-1781884
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