CareLit · DOI-Nachweis · Das Gesundheitswesen
Umgang mit Cannabiskonsum in der Einstellungsuntersuchung von Beamtenanwärter*innen und Tarifbeschäftigten
DOI 10.1055/s-0045-1802008
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenKaskel, A.
ZeitschriftDas Gesundheitswesen
AusgabeS 01/2025
Jahrgang / SeitenJg. 87 · S. 1 bis 1
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Auch nach der Legalisierung von Cannabis am 1. April 2024 ist ein Konsum berauschender Mittel, der am Arbeitsplatz zur Selbstgefährdung oder der anderer Personen führen kann, nicht zulässig (§15 Abs. 2 DGUV). Übereinstimmend mit §§ 241 Abs. 2, 242 BGB bedeutet dies auch: Unabhängig vom zeitlichen Zusammenhang mit der Arbeit (Freizeit) darf der Konsum nicht zu negativen Auswirkungen auf die Arbeitsleistung führen. Di…
Zitieren
Zitierempfehlung
Kaskel, A (2025) Umgang mit Cannabiskonsum in der Einstellungsuntersuchung von Beamtenanwärter*innen und Tarifbeschäftigten. Das Gesundheitswesen, 87 (S 01), 1 bis 1. https://doi.org/10.1055/s-0045-1802008
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