CareLit · DOI-Nachweis · Das Gesundheitswesen
Das Masernschutzgesetz in Hamburg – Koordination einer einheitlichen Umsetzung in sieben bezirklichen Gesundheitsämtern
DOI 10.1055/s-0045-1802217
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenWeidlich, A.; Strauß, C.; Koch, D.; Shenas, F.; Wöhrle, J.; Schreiber, J.
ZeitschriftDas Gesundheitswesen
AusgabeS 01/2025
Jahrgang / SeitenJg. 87 · S. 1 bis 1
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
§ 20 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sieht vor, dass Personen, die in Schulen, Kitas oder Kinderheimen betreut werden, in Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern untergebracht sind oder in einer der zuvor benannten Einrichtungen oder in einer medizinischen Einrichtung tätig sind, einen ausreichenden Impfschutz bzw. eine Imm…
Zitieren
Zitierempfehlung
Weidlich, A.; Strauß, C.; Koch, D.; Shenas, F.; Wöhrle, J.; Schreiber, J (2025) Das Masernschutzgesetz in Hamburg – Koordination einer einheitlichen Umsetzung in sieben bezirklichen Gesundheitsämtern. Das Gesundheitswesen, 87 (S 01), 1 bis 1. https://doi.org/10.1055/s-0045-1802217
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