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CareLit · DOI-Nachweis · VPT Magazin

Telemedizinische Leistungen: Kostenpauschalen für Hard- bzw. Software können jetzt beantragt werden!

N.N. · VPT Magazin · Ausgabe 01/2025 · S. 6

DOI 10.1055/s-0045-1802998

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenN.N.
ZeitschriftVPT Magazin
Ausgabe01/2025
Jahrgang / SeitenJg. 11 · S. 6

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

ZusammenfassungAb dem 01.01.2025 erhalten Praxen im Bereich der Physiotherapie Finanzierungspauschalen für die Hardware sowie der Software zur Erbringung telemedizinischer Leistungen („Videotherapie"). Darauf hatten sich im letzten Jahr die maßgeblichen Verbände der Physiotherapie und der GKV-Spitzenverband geeinigt.

Zitieren

Zitierempfehlung

N.N (2025) Telemedizinische Leistungen: Kostenpauschalen für Hard- bzw. Software können jetzt beantragt werden!. VPT Magazin, 11 (01), 6. https://doi.org/10.1055/s-0045-1802998

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