CareLit · DOI-Nachweis · VPT Magazin
Telemedizinische Leistungen: Kostenpauschalen für Hard- bzw. Software können jetzt beantragt werden!
DOI 10.1055/s-0045-1802998
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenN.N.
ZeitschriftVPT Magazin
Ausgabe01/2025
Jahrgang / SeitenJg. 11 · S. 6
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
ZusammenfassungAb dem 01.01.2025 erhalten Praxen im Bereich der Physiotherapie Finanzierungspauschalen für die Hardware sowie der Software zur Erbringung telemedizinischer Leistungen („Videotherapie"). Darauf hatten sich im letzten Jahr die maßgeblichen Verbände der Physiotherapie und der GKV-Spitzenverband geeinigt.
Zitieren
Zitierempfehlung
N.N (2025) Telemedizinische Leistungen: Kostenpauschalen für Hard- bzw. Software können jetzt beantragt werden!. VPT Magazin, 11 (01), 6. https://doi.org/10.1055/s-0045-1802998
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