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CareLit · DOI-Nachweis · Der Notarzt

Blutentnahmen und andere körperliche Eingriffebei Beschuldigten durch den Notarzt auf Anforderungdurch Polizei oder Staatsanwaltschaft

Christian Jäkel · Der Notarzt · Ausgabe 01/2000 · S. 47-50

DOI 10.1055/s-2000-1

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenChristian Jäkel
ZeitschriftDer Notarzt
Ausgabe01/2000
Jahrgang / SeitenJg. 16 · S. 47-50

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Zusammenfassung Der nachstehende Beitrag stellt die Rechte und Pflichten eines Notarztes oder diensthabenden Arztes einer Notaufnahme sowie der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft bezüglich geforderter Blutentnahmen oder anderer körperlicher Eingriffe bei Beschuldigten dar. Der Beschuldigte muss derartige Eingriffe auf Grund Gesetzes (Strafprozessordnung) dulden. Sein entgegenstehender Wille ist unbeachtlich. Der Arzt m…

Zitieren

Zitierempfehlung

Christian Jäkel (2000) Blutentnahmen und andere körperliche Eingriffebei Beschuldigten durch den Notarzt auf Anforderungdurch Polizei oder Staatsanwaltschaft. Der Notarzt, 16 (01), 47-50. https://doi.org/10.1055/s-2000-1

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