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CareLit · DOI-Nachweis · intensiv

Pflicht beider Elternteile in einem Heileingriff bei einem Kind

Schell, W. · intensiv · Ausgabe 2/2004 · S. 90 bis 91

DOI 10.1055/s-2001-11729

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenSchell, W.
Zeitschriftintensiv
Ausgabe2/2004
Jahrgang / SeitenJg. 19 · S. 90 bis 91

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Bei Kindern und Jugendlichen ist zur Aufnahme und Fortführung einer Behandlung grundsätzlich die nach Aufklärung erteilte Einwilligung der Sorgeberechtigten - das sind in der Regel beide Eltern - erforderlich. Für die Frage der Einwilligungsfähigkeit des Kindes und Jugendlichen ist allerdings nicht die Volljährigkeitsgrenze entscheidend, sondern allein die so genannte natürliche Einsichts- und Entscheidungsfähigkeit…

Zitieren

Zitierempfehlung

Schell, W (2004) Pflicht beider Elternteile in einem Heileingriff bei einem Kind. intensiv, 19 (2), 90 bis 91. https://doi.org/10.1055/s-2001-11729

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