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CareLit · DOI-Nachweis · Das Gesundheitswesen

Das Meldewesen im Infektionsschutzgesetz (IfSG)

H. E. Müller · Das Gesundheitswesen · Ausgabe 12/2001 · S. 755 bis 758

DOI 10.1055/s-2001-18834

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenH. E. Müller
ZeitschriftDas Gesundheitswesen
Ausgabe12/2001
Jahrgang / SeitenJg. 63 · S. 755 bis 758

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Das Meldewesen im Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt die Erfassung und Übermittlung von Daten zu meldepflichtigen Infektionskrankheiten. Es dient der frühzeitigen Erkennung und Bekämpfung von Epidemien und Pandemien. Ärzte, Labore und andere Einrichtungen sind verpflichtet, bestimmte Infektionen unverzüglich an die zuständigen Gesundheitsämter zu melden. Die gesammelten Daten fließen in die Überwachungssysteme und…

Zitieren

Zitierempfehlung

H. E. Müller (2001) Das Meldewesen im Infektionsschutzgesetz (IfSG). Das Gesundheitswesen, 63 (12), 755 bis 758. https://doi.org/10.1055/s-2001-18834

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