CareLit · DOI-Nachweis · Das Gesundheitswesen
Das Meldewesen im Infektionsschutzgesetz (IfSG)
DOI 10.1055/s-2001-18834
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenH. E. Müller
ZeitschriftDas Gesundheitswesen
Ausgabe12/2001
Jahrgang / SeitenJg. 63 · S. 755 bis 758
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Das Meldewesen im Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt die Erfassung und Übermittlung von Daten zu meldepflichtigen Infektionskrankheiten. Es dient der frühzeitigen Erkennung und Bekämpfung von Epidemien und Pandemien. Ärzte, Labore und andere Einrichtungen sind verpflichtet, bestimmte Infektionen unverzüglich an die zuständigen Gesundheitsämter zu melden. Die gesammelten Daten fließen in die Überwachungssysteme und…
Zitieren
Zitierempfehlung
H. E. Müller (2001) Das Meldewesen im Infektionsschutzgesetz (IfSG). Das Gesundheitswesen, 63 (12), 755 bis 758. https://doi.org/10.1055/s-2001-18834
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