CareLit · DOI-Nachweis · intensiv
Krankenpfleger darf keine Nebentätigkeit als Leichenbestatter ausüben
DOI 10.1055/s-2002-33723
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenSchell, W.
Zeitschriftintensiv
Ausgabe5/2002
Jahrgang / SeitenJg. 19 · S. 1 bis 1
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Ein bei einem Krankenhaus im Funktionsbereich Anästhesie angestellter Krankenpfleger beantragte die Genehmigung einer Nebentätigkeit als Leichenbestatter. Auf das Arbeitsverhältnis finden die Richtlinien für die Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR) Anwendung. Nach diesen ist eine Nebentätigkeit unzulässig, wenn durch sie berechtigte Interessen des Dienstgebers erheblich beeinträc…
Zitieren
Zitierempfehlung
Schell, W (2002) Krankenpfleger darf keine Nebentätigkeit als Leichenbestatter ausüben. intensiv, 19 (5), 1 bis 1. https://doi.org/10.1055/s-2002-33723
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