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CareLit · DOI-Nachweis · intensiv

Krankenpfleger darf keine Nebentätigkeit als Leichenbestatter ausüben

Schell, W. · intensiv · Ausgabe 5/2002 · S. 1 bis 1

DOI 10.1055/s-2002-33723

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenSchell, W.
Zeitschriftintensiv
Ausgabe5/2002
Jahrgang / SeitenJg. 19 · S. 1 bis 1

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Ein bei einem Krankenhaus im Funktionsbereich Anästhesie angestellter Krankenpfleger beantragte die Genehmigung einer Nebentätigkeit als Leichenbestatter. Auf das Arbeitsverhältnis finden die Richtlinien für die Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR) Anwendung. Nach diesen ist eine Nebentätigkeit unzulässig, wenn durch sie berechtigte Interessen des Dienstgebers erheblich beeinträc…

Zitieren

Zitierempfehlung

Schell, W (2002) Krankenpfleger darf keine Nebentätigkeit als Leichenbestatter ausüben. intensiv, 19 (5), 1 bis 1. https://doi.org/10.1055/s-2002-33723

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