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CareLit · DOI-Nachweis · intensiv

Über die Umsetzung von Arbeitnehmern entscheidet der Arbeitgeber kraft seines Direktionsrechts nach billigem Ermessen

Schell, W. · intensiv · Ausgabe 5/2002 · S. 239 bis 240

DOI 10.1055/s-2002-33724

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenSchell, W.
Zeitschriftintensiv
Ausgabe5/2002
Jahrgang / SeitenJg. 19 · S. 239 bis 240

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Eine Krankenschwester leitete in einem Krankenhaus (seit 1970 in der Trägerschaft eines Landkreises) seit etwa 26 Jahren die Station VIII, auf der Patienten aus mehreren Fachgebieten betreut werden und die 24 Betten umfasst. Mit Wirkung vom 1.11.1993 wurde sie von ihrem Arbeitgeber aus dienstlichen Gründen als Stationsleitung auf die Station V, eine knochenchirurgische Station mit 36 Betten, umgesetzt. Die umgesetzt…

Zitieren

Zitierempfehlung

Schell, W (2002) Über die Umsetzung von Arbeitnehmern entscheidet der Arbeitgeber kraft seines Direktionsrechts nach billigem Ermessen. intensiv, 19 (5), 239 bis 240. https://doi.org/10.1055/s-2002-33724

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